| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 26.02.2003 mit der Agrargenossenschaft Großderschau eG, Großderschau (Amtsgericht Potsdam, GnR 176 P), als herrschendes Unternehmen, dem die Gesellschafterversammlungen durch Beschlüsse vom 28.04.2003 und 29.10.2002 zugestimmt haben. Danach ist die beherrschte Gesellschaft verpflichtet, erstmals für ihr ab dem 01.07.2002 beginnendes Geschäftsjahr den gesamten nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn an die Agrargenossenschaft abzuführen. Der mit der "Agrargenossenschaft Großderschau eG" mit Sitz in Großderschau (Amtsgericht Potsdam GnR 176 P) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 26.02.2003 ist durch Vereinbarung vom 24.11.2014 geändert in § 4 Abs. 2 (Verlustübernahme). Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 01.12.2014 der Änderung zugestimmt. |
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