Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
- die Erstellung, der Vertrieb, die Inbetriebnahme, Anpassung und Wartung von Betriebssystemen, System- und Anwendersoftware,
- die Automatisierung von Rechenzentrumsbetrieben und sonstigen Datenverarbeitungsanwendungen,
- der Bereitschaftsdienst für Rechenzentren,
- der Vertrieb von Hardware und Komplettlösungen,
- die Beratung und Schulung von Datenverarbeitungsanwendern sowie alle sonstigen Dienstleistungen für diese