Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Erstellung und Vermietung von Wohnhäusern mit Ausnahme von handwerklichen Tätigkeiten; die Vergabe der Arbeiten für die schlüsselfertige Erstellung von Wohnhäusern; die Vergabe und Vermittlung von Bauleistungen aller Gewerke; der Ankauf und Verkauf sowie die Vermittlung von Bauplätzen, Grundstücken und Häusern; der Handel mit Baustoffen.
Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen.