Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die fachgerechte Beratung und Verlegung von Bodenbelägen, die fachgerechte Aufbereitung von Unterböden, der Handel mit Bodenbelägen, Hilfsmitteln und Baumaterialien, die Vermittlung von Bauleistungen, die Übernahme von Bauleistungen und deren Vergabe an entsprechende Fachfirmen