Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens, insbesondere die Vermittlung, der Erwerb und der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, die Planung und Errichtung von Wohn-, Geschäfts- und sonstigen Bauten im eigenen Namen oder im Namen und für Rechnung Dritter, die nachhaltige Nutzung, die Betreuung und Verwaltung von gesellschaftseigenen sowie gesellschaftsfremden Grundstücken und Gebäuden, die Bauberatung sowie die Vermittlung der für vorstehende Zwecke erforderlichen Finanzierung sowie die Durchführung aller Handelsgeschäfte, die dem Unternehmensgegenstand dienlich sindö.