Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Planung und Beratung, die Koordination und Abwicklung von Bauvorhaben sowie die Erstellung von Gutachten im Bereich der Wasserwirtschaft, der Energietechnik, der Umweltschutztechnik sowie des städtischen Tiefbaus und des Straßenbaus in Deutschland und insbesondere auch im Ausland nebst allen damit verbundenen Geschäften