Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Nutzung, Errichtung und Veräußerung von Immobilien sowie
Beratung in Immobilien- und Vermögensangelegenheiten;
Grundstücksentwicklung sowie Dienstleistungen, die auch außerhalb von Immobiliengeschäften angesiedelt sind, wie:
Vermittlungsgeschäfte, kommunale Beratung, Management-Beratung, Planung bundesweit.