Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Bauleistungen jeder Art,
die Verwaltung und Vermietung von Immobilien und technischen Anlagen,
die Übernahme von Generalübernehmerleistungen und deren Koordinierung,
der Handel mit Baustoffen jeder Art,
die Durchführung von Maler-, Lackierer- und Tapezierarbeiten,
Fassaden- und Wärmedämmung,
sofern diese Tätigkeiten nicht den Genehmigungserfordernissen des § 34 c GewO unterliegen.