Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien sowie deren Vermittlung, die Bebauung von eigenen und fremden Grundstücken im eigenen und fremden Namen sowie die Verwaltung eigener und fremder Grundstücke. Erbringung von Leistungen des Facility Management sowie die Erbringung Handwerksdienstleistungen. Geschäfte nach § 34 c GewO sind zugelassen.