Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst abzuschließen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von
- Wohnstätten für chronisch
mehrfachgeschädigte alkohol-
und medikamentenabhängige Menschen,
- stationären, teilstationären oder ambulanten
Förder- oder Beschäftigungseinrichtungen
sowie Werkstätten für behinderte Menschen,
- ambulanten Pflegediensten,
- von Beratungs- und Bildungsangeboten für
betroffene oder gefährdete Menschen und
ihre Anhörigen und
- die Erbringung von Eingliederungshilfen
i.S. d. §§ 53, 54 SGB XII für Menschen
mit Behinderung.