Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
- Vermittlung,
- der An- und Verkauf von Grundstücken,
- Bauträgertätigkeiten,
- Entwicklung und Vorbereitung von Bauprojekten auf eigene und fremde Rechnung,
- Errichtung und Sanierung von Bauten durch Subunternehmer auf eigene und fremde Rechnung,
- Optimierung von Nutzungskonzepten für Standorte und für Neubau- und Bestandsobjekte,
- Vermietung und Verwaltung von Immobilien,
- Erstellung von Gutachten,
- die Übernahme von Mietgarantien,
- Verwaltung und der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck