Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung, Verpachtung, Vermittlung, Verwaltung, der Hausvertrieb, Erwerb und die Verwertung von Immobilien; weiterhin die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen auf diesem Gebiet