Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Ingenieurleistungen, insbesondere auf dem Gebiet der Planung von Energie-, Heizungs-, Klima-, Ver- und Entsorgungs- und Sanitärtechnik. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten und sich mit anderen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen.