Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben einer Werbeagentur sowie
verwandte Nebengeschäfte,
die zur Erreichung des Firmenzweckes
geeignet sind,
ferner die Beteiligung an Unternehmen mit
gleichem Tätigkeitsfeld;
Handel mit Blumen und Pflanzen,
Handel mit Reitartikeln,
Trainigs- und Reitschulbetrieb,
Handel mit Computern,
Durchführung von EDV-Schulungen