Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwurf, Planung, Konstruktion, Herstellung und Vertrieb analoger und digitaler Elektronik sowie Vermietung und Verpachtung von Investitionsgütern / Anlagegütern. Ferner die Ausführung von Arbeiten, welche dem Buchführungshelfer erlaubt sind, insbesondere Lohnabrechnungen und Kontierungen, Maklergeschäfte nach § 34 c Gewerbeordung sowie Handel mit Baustoffen.