Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die An- und Vermietung von Liegenschaften,
Flächen und Räumen,
der Erwerb- und die Veräußerung von
Unternehmen und Immobilien,
die Vermittlung von Verträgen über
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte,
Unternehmen,
Technologien und Dienstleistungen,
die Entwicklung, Erschließung und
Bebauung von Grundstücken,
die Forschung, Entwicklung, Herstellung
und Nutzung von Technologien/Energiesystemen
für erneuerbare Energie.