Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vorbereitung, Planung und Durchführung von Maßnahmen der Entwicklung, Sanierung und sonstigen Strukturverbesserungen sowie die Beratung, Betreuung und Unterstützung bei solchen Maßnahmen im Auftrag von Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie im Auftrag von privaten Unternehmen bzw. Privaten.
Die Gesellschaft erfüllt diese Aufgabe durch Beratung im Zusammenhang mit Planungs- und Bauvorhaben; die Erarbeitung von Entwicklungs-, Sanierungs- und Bauleitplänen; die Begleitung von Investitionsvorhaben. Die Gesellschaft kann die Aufgaben eines Sanierungs- und Entwicklungsträgers im Sinne des Gesetzes übernehmen.