Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist es, die Trägerschaft, den Betrieb und die Verwaltung von Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Landeshauptstadt Potsdam zu übernehmen. Die Gesellschaft kann auch neue Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Brandenburg einrichten. Die Gesellschaft kann für diese Aufgaben Immobilien anmieten oder erwerben. Die Gesellschaft betreibt die Einrichtungen unmittelbar selbst und wird nicht als Hilfsperson im Sinne von § 57 AO tätig.