Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, Hausverwaltungen, An- und Verkauf von Grundbesitz,
- die Planung und Bauausführung von eigenem Grundbesitz durch Subunternehmer,
- die Vorbereitung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten,
- Durchführung im eigenen Namen für eigene Rechnung, im eigenen Namen für fremde Rechnung sowie wirtschaftliche Vorbereitung und/oder wirtschaftliche Durchführung im fremden Namen für fremde Rechnung