Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Gesellschafterversammlung kann Gesamtvertretung durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen anordnen.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Bau- und die
Rekonstruktion von Wasser-
und Entsorgungsanlagen
sowie Bau und Rekonstruktion
von Straßen und Gehwegen
sowie die Durchführung von
Erschließungsmaßnahmen jeder Art
sowie der Verkauf von eigenen Immobilien.
Die Gesellschaft ist berechtigt, in Kommmanditgesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand als Komplementär einzutreten.