Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundbesitz jeglicher Art einschließlich der Verwaltung von Eigentumswohnungen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Grundbesitz zu erwerben, diesen zu erschließen und die schlüsselfertige Herstellung von Bauten zu betreiben sowie den Verkauf und die Verwaltung dieser errichteten Baulichkeiten zu übernehmen.