Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Beratung, der Ankauf, der Verkauf und Vertrieb von Erzeugnissen der Elektrotechnik und des Baugewerkes einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten;
- die Verwaltung eigenen Vermögens;
- die Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme oder Erwerb sowie die Betreibung realisierter Objekte