Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von unbebauten oder bebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungs- und Teileigentum, die Erschließung und die Teilung von Grundstücken, Verwalter und Vermieter, Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen gemäß § 34 c Abs. 1 Ziffer 1 a und Ziffer 2 a GewO