Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Auftragsannahme, Vergabe und Ausführung von Bau- und Reparaturleistungen aller Art in den Gewerken Kraftfahrzeugmechanik und -elektrik, Agrartechnik, Elektroinstallation, Metallbau sowie die daraus resultierende Handelstätigkeit. Lohnarbeiten im Bereich der Landwirtschaft.