Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Übernahme der Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten, der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmungen und die Übernahme der Geschäftsführung von Handels- und Produktionsfirmen. Die Gesellschaft befaßt sich mit der Produktion und dem Vertrieb einschließlich der Werbung von Rohstoffen und Fertigprodukten, insbesondere landwirtschaftlicher Produkte, deren Im- und Export, entwickelt Warenzeichen und andere Schutzansprüche und sichert deren Vermarktung. Sie übernimmt die persönliche Haftung in den dem Gesellschaftszweck dienenden Unternehmungen. Desweiteren übernimmt Sie Dienstleistungen jeglicher Art.