Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften im In- und Ausland, die Erzeugung, der Handel und die Vermarktung von agrarischen Produkten, die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für Unternehmen der Agrarwirtschaft sowie Transportarbeiten und der Handel und Vertrieb tierischer und pflanzlicher Produkte.