Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Durchführung von Garten- und Landschaftsarbeiten, Sportplatzbau, Floristik und alle damit im Zusammenhang stehende Arbeiten und der Winterdienst sowie Tiefbau, Gehweg- und Straßenbau. Hierbei wird die Gesellschaft insbesondere auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Stadt Schwedt/Oder bei deren Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht nehmen.