Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Beratungen, Planungen, Untersuchungen und Bauüberwachung sowie die Erstellung von Gutachten und Projektmanagement in den Bereichen Altlasten - Baugrund - Deponierekultivierung - Entsorgungsmanagement - Hydrogeologie - Flächenrecycling sowie der Handel mit Abfällen und Baurestmassen im Sinne des § 50 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Abfallmakler). Die Gesellschaft ist berechtigt, im Einzelfall unter Zuhilfenahme von Nachauftragnehmern, geeignete Standorte im Rahmen der Deponierekultivierung eigenverantwortlich als Generalunternehmer und/oder sog. Geschäftsbesorger zu akquirieren bzw. zu rekultivieren.