Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist für Geschäfte mit von der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar mehrheitlich beherrschten Unternehmen oder sonstigen verbundenen Unternehmen befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Versorgung mit Strom einschließlich Erzeugung von Strom, sowie Betrieb des Telekommunikationswesens. Im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit wird die Gesellschaft insbesondere auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Stadt Angermünde bei deren Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht nehmen.