Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Veranstaltung und Vermittlung von Reisen aller Art sowie die Organisation und Vermittlung von Veranstaltungen aller Art, einschließlich Versicherungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere auch als deren persönlich haftende Gesellschafterin sowie andere Unternehmungen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sein können, zu erwerben.