Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Erste OPR Verwaltungsgesellschaft mbH + Co. KG, Neuruppin, deren Gegenstand die Vermögensverwaltung, insbesondere die Verwaltung des ehemals privaten Immobilien- und Kapitalvermögens von Hartwig Piepenbrock sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen ist. Die Gesellschaft wird weder unmittelbar noch mittelbar in dem gewerblichen Tätigkeitsbereich der Piepenbrock Unternehmensgruppe GmbH + Co. KG oder deren Tochtergesellschaften tätig.