Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Feilbieten von Obst, Gemüse und Pflanzen sowie das Handeln mit verpackten Lebensmitteln, Tonträgern, Textilien, Schuh- und Lederwaren sowie diesbezügliches Reisegewerbe.