Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben und Pachten von lnternetportalen unterschiedlicher Branchen, die Vermittlung von Kundenanfragen im Internet an Partner, die Vermittlung von Dienstleistungen Dritter und die Vermittlung von Handelsgeschäften über das Internet, die Erstellung von Webseiten (Planung und Programmierung), Marketing-Dienstleistungen im Internet, diverse beratende Dienste rund um das Internet. Hiervon ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.