Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung, die Verwaltung und Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung von Immobilien, Grundstücken und beweglichen Sachen und alle mit der Erfüllung dieser Geschäfte verbundenen Rechtsgeschäfte einschließlich der Erbringung von rund um Immobilien anfallenden Serviceleistungen wie Controlling, Facility-Management und die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie die Entwicklung, Vermietung und Verwaltung von gesundheitlichen und medizinischen Zentren bzw. Standorten, soweit dazu keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.