Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel, Service, Vermietung, Leasing von Kfz aller Art einschließlich des Zubehör- und Ersatzteilverkaufes und angrenzender Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen. Hierzu gehört, daß sie Unternehmen gründen, erwerben oder pachten kann, berechtigt ist, sich an ihnen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Ferner kann sie in Kommanditgesellschaften als Komplementärin eintreten.