Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verkehrsberatung sowie alle sonstigen Geschäfte zur wirtschaftlichen Verwertung von technischem und betrieblichem Fachwissen über Planung, Bau und Betrieb von Verkehrssystemen, einschließlich aller hierzu erforderlichen Anlagen, Einrichtungen und Fahrzeuge.