Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Immobilien und Finanzierungen sowie Planung, Projektentwicklung und Projektsteuerungsleistungen im Immobilienbereich, die schlüsselfertige Errichtung und Sanierung von Immobilien im eigenen und im fremden Namen sowie alle weiteren Dienstleistungen nach Bauträgerverordnung.