Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Fang und die Zucht von Süßwasserfischen und anderen Wasserorganismen, die Verarbeitung und der Handel mit Fischen, Wasserorganismen, Fischwaren und Feinkostartikel, die Rohrwerbung und der Handel mit Schilfrohr, die Angeltouristik und Dienstleistungen des Fischgesundheitsdienstes und der Gewässerökologie.