Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der Geschäfte und der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an der HTW Besitzgesellschaft mbH & Co. KG, die die Beteiligung an Unternehmen der HTW-Unternehmensgruppe sowie den Erwerb, die Verpachtung und die Veräußerung von eigenem Grundvermögen zum Gegenstand hat - sowie an der KSK Besitzgesellschaft mbH & Co. KG, die den Erwerb, die Verpachtung und die Veräußerung von eigenem Grundvermögen zum Gegenstand hat.