Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Übernahme von Unterhaltungs-, Pflege-, Entsorgungs- und Aufsichtsdiensten für Straßen, Wege, Plätze und deren Bankette einschließlich Reinigung sowie Schnee- und Eisbeseitigung; Durchführung von Leistungen im Straßenbau und Tiefbau; Handel mit und Verteilung von Straßenbaumaterial; Übernahme von Transporten aller Art, insbesondere mit Containern; Übernahme von Landschaftspflegearbeiten; Durchführung von Arbeiten zur Behebung und Vermeidung von Umweltschäden einschließlich Recycling