Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Seminaren, die Vermittlung von Trainern und Trainerinnen, das Coaching sowie das Vermitteln von Reisen, Seminaren und Trainings, Büromanagement - Werbung und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich des Erstellens und Betreibens von Internetauftritten, Vermietung von Büroräumen, Vermietung und Verkauf von Gegenständen für die Durchführung von Seminaren und Trainings.