Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck/Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur.
Der Satzungs- und Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die materielle und ideelle Förderung und Entwicklung des Renaissanceschlosses Demerthin, durch die Förderung der Renovierung und Entwicklung des Schlosses durch Spenden und kulturelle und wissenschaftliche Veranstaltungen im Schloss.
Mit ihren Veranstaltungen trägt sie dazu bei, auf die kulturhistorische Bedeutung des Schlosses aufmerksam zu machen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.