Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an Unternehmen, die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Verwertung von Beteiligungen auch gegenüber fremden Unternehmen.