Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Architektenarbeiten i.S.v. § 2 Architektengesetz des Landes Brandenburg und von Ingenieurarbeiten i.S.v. § 23 Brandenburgisches Ingenieursgesetz im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten aller Art, soweit diese mit den Berufen des Architekten und des beratenden Ingenieurs vereinbar sind.