Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Straßenbau, die Herstellung von Straßendecken aller Art einschließlich Klein- und Großpflasterdecken, Verlegen von Bordschwellen und Bordsteinen, Bürgersteigbefestigung, Geh- und Radwegbefestigung, ferner Herstellung von Bauwerken im städtischen Tiefbau einschließlich der damit verbundenen Erdbewegung, ferner der Handel mit und der Vertrieb von Baustoffen, Baufertigteilen und Elementen.