Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Versorgung, Pflege und Betreuung behinderter, kranker und alter Menschen durch den Betrieb stationärer Altenpflegeeinrichtungen (einschl. Tages- und Kurzzeitpflege und betreutes Wohnen) sowie ambulanter Pflegeeinrichtungen sowie damit verbundener Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist hierfür zur Errichtung und Betrieb der erforderlichen Anlagen und Einrichtungen sowie zur Zurverfügungstellung des notwendigen, hinreichend qualifizierten Personals sowie zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal befugt.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens und mildtätiger Zwecke.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Betrieb stationärer Altenpflegeeinrichtungen (einschließlich Tages- und Kurzzeit-pflege und betreutes Wohnen) sowie ambulanter Pflegeeinrichtungen sowie damit verbundener Dienstleistungen.
Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen.
Die Körperschaft kann ihre satzungsgemäßen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit den übrigen Gesellschaften der Oberhavel Kliniken Gruppe gemäß § 57 Abs. 3 AO durch die Erbringung insbesondere der folgenden Leistungen verwirklichen:
- Nutzungsüberlassung von Immobilien und Anlagevermögen
- Durchführung von Innovationsprojekten
- Überlassung von Personal
- Lieferung von Waren und Gegenständen
- Erbringung sonstiger Dienstleistungen.