Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Errichtung, Betrieb, Verwaltung, Entwicklung, Vermietung und Verwertung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; die Planung und Durchführung von Bau- und Entwicklungsmaßnahmen für den eigenen Bedarf und fremde Auftraggeber sowie die Erbringung von Dienstleistungen sowie deren Vermittlung im Bereich der Verwertung von Immobilien sowie der Vermittlung von Finanzierungsmaßnahmen, Krediten und Versicherungen einschließlich der Erledigung der damit in Verbindung stehenden Maßnahmen.