Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Aufstellung, der Betrieb, die Reparatur, der An- und Verkauf und die Vermietung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten in Spielhallen und anderen Gastro-Betrieben neben dazugehörigen Arbeiten und Dienstleistungen; das Betreiben von Spielotheken, Sportbars und Tee & Coffeeshops und deren An- und Verkauf; der Groß- und Einzelhandel mit Spiel-, Sicherheits- und Unterhaltungselektronik; die Vermittlung von Sportwetten - soweit gesetzlich zulässig - und der Groß- und Einzelhandel mit Luxusgütern.