Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die nachhaltige Förderung von Umwelt- und Landschaftsschutz, von Bildung und Erziehung sowie von Wissenschaft und Forschung im Sinne der Eden Gemeinnützige Obstbau-Siedlung eG. Die im Statut der Eden Gemeinnützige Obstbau-Siedlung eG verankerten geistigen Ideen - insbesondere die fünf reformerischen Grundsätze: Ernährungsreform, Bodenreform, Siedlungsbewegung, Genossenschaftsbewegung, Alternative Landwirtschaft und ökologischer Gartenbau - bilden die ideelle Grundlage der Arbeit der Gesellschaft.