Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ein Geschäftsführer ist stets einzelvertretungsberechtigt, auch wenn weitere Geschäftsführer bestellt sind. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Forschung, Entwicklung, Projektierung, Herstellung und Vertrieb auf den Gebieten der Antennentechnik, Informationserfassung und Informationsübertragung inkl. dem Erwerb, der Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Schutzrechten jeglicher Art (Patenten, Gebrauchsmustern, Marken) auf den benannten Gebieten.